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Resolution zur Gründung der GSZDer Zivildienst ist ein Dienst an der Gesellschaft. Er versucht deren aktuellen Probleme zu verstehen und in einer präventiven Art auf sie einzugehen, indem er sich den Ursachen annimmt und nicht erst auf die Folgen reagiert. In einer Gesellschaft, wo der soziale Zusammenhalt schwindet, wo Natur- und Umweltbelastungen mehr und mehr unsere Zukunft gefährden, und wo sich vermehrt Menschen in einem Zustand von Unsicherheit und Einsamkeit befinden, bietet der Zivildienst innovative Lösungsansätze. In einer Zeit, wo die meisten Probleme mit Gewalt gelöst werden, setzen sich Zivildienstleistende für die gesellschaftliche Reintegration ausgegrenzter Individuen ein. Sie helfen damit Vorurteile abzubauen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl über soziale Grenzen hinweg zu vermitteln. Der Zivildienst verteidigt Werte wie Toleranz und Respekt gegenüber den Mitmenschen und fördert die historische kulturelle Vielfalt unseres Landes. Mit der Förderung des Zivildienstes anerkennt der Bund offiziell das humanitäre Engagement zahlreicher Schweizer Individuen im Inland sowie im Ausland und stellt die Weiterführung dieser humanitären Tradition sicher. Wir fordern, dass das Potenzial zur gewaltfreien Konfliktbearbeitung durch den Zivildienst ausgebaut wird. Als obligatorischer Staatsdienst muss der Zivildienst zu einem Grundpfeiler einer friedensorientierten Sicherheitspolitik werden, welche die Gewaltprävention im Sinne des Zivildienstes ins Zentrum seiner Bemühungen stellt. Der Bund soll mehr Mittel für den Zivildienst zur Verfügung stellen und ein vereinfachtes Zulassungsverfahren zum Zivildienst ohne Gewissensprüfung einführen. Zudem soll der Zivildienst für Frauen geöffnet werden. Für sie ist heute der Militärdienst die einzige vom Bund offiziell anerkannte Möglichkeit, einen persönlichen Einsatz für den Staat und die Bevölkerung zu leisten.
Kandersteg, 4. Mai 2003 | |
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