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gleichgestellt - Jeder Zivildienstleistende (Zivi) leistet die gleiche Anzahl Diensttage wie ein Militärdienstleistender (Faktor 1.0).
offen
- Zivildienst kann mit der heutigen Entschädigungsregelung auf freiwilliger Basis von jeder in der Schweiz wohnhaften Person geleistet werden. Insbesondere gilt dies, wenn die Militärdienstpflicht abgeschafft wird.
öffentlich bekannt - Die Bevölkerung wird angemessen über den Zivildienst informiert, insbesondere junge Erwachsene.
friedenspolitisch engagiert - Jeder Zivi erhält eine mindestens dreiwöchige Grundausbildung in gewaltfreier Konflikttransformation.
- Friedensarbeit und Konflikttransformation bilden ein wesentliches Element im Zivildienst.
flexibel - Der Zivi kann seine Diensttage bis zum Ende seiner Dienstpflicht frei einteilen.
- Es bestehen keine Schwerpunktprogramme und keine Pflicht zu Langen Einsätzen.
- Die Mindesteinsatzdauer beträgt zwei Wochen, Einsätze können Teilzeit geleistet werden.
reibungslos - Für Probleme zwischen der Zivildienstbehörde und Zivis besteht eine unabhängige Ombudsstelle.
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