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Le Monde Civil - die Zivi-Zeitung

Zivildienst – ein Zeitzeuge. Das Zivi-Buch!

Jahresberichte

Einleitung

Zivildienst – die Geschichte

Der Wunsch keinen Militärdienst leisten zu müssen, entstand in der Schweiz wohl bereits mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 1874. Zum einen waren es Glaubensgründe, die dahinter standen, zum anderen die massive materielle Belastung, die der Militärdienst gerade für den einfachen Soldaten mit sich brachte. Erst aber 1902 entstand im Gefolge des Genfer Generalstreiks hier eine politische Bewegung, als sich etwa 300 Soldaten weigerten, sich gegen die streikende Arbeiterschaft einsetzen zu lassen. 17 von ihnen wurden daraufhin zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt und ihnen wurden die bürgerlichen Rechte entzogen.

Mit 15 Unterzeichnern reichte daraufhin Paul Pettavel 1903 beim Bundesrat eine Petition ein, die die Schaffung eines Ersatzdienstes für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen forderte, ohne Erfolg. Dem folgten in regelmässigen Abständen weitere Vorstösse im Nationalrat, insbesondere von sozialdemokratischer Seite: So beispielsweise 1917 als die SP einen Zivildienst von gleicher Dauer wie der Militärdienst zur Ausführung von Kulturarbeiten forderte. Von Seiten des Militärs war da sogar ein gewisses Entgegenkommen zu spüren, als aus dem Generalstab der Vorschlag an den Bundesrat ging, für rückfällige Militärdienstverweigerer einen „bürgerlichen Dienst“ vorzusehen. Der Bundesrat schob den Vorschlag aber auf die lange Bank. 1923 kam es zu einer neuen Petition, organisiert vom religiössozialen Pfarrer Leonhard Ragaz, 40'000 Unterschriften wurden gesammelt, ein Zivildienst wurde gefordert, der als Tatbeweis eine Verlängerung um einen Drittel vorsah. Auch die blieb leider ohne Konsequenzen. Weitere Vorstösse in den 50er und 60 er Jahren brachten ebenfalls nichts, der Bundesrat stellte sich jeweils auf den Standpunkt, ohne Verfassungsänderung sei in dieser Frage nichts möglich.

Erst in Folge der 68er Bewegung musste sich die offizielle Schweiz wieder eingehender mit der Frage der Militärdienstverweigerung auseinandersetzen. Als ein Münchensteiner Gymnasium ein Lehrer wegen Verweigerung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, fanden das seine Kollegen so empörend und unverständlich, dass sie beschlossen eine Volksinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung für die Schaffung eines Zivildienstes zu lancieren. 1972 reichten sie mit rund 62'000 Unterschriften die so genannte „Münchensteiner Initiative“ ein. Aufgrund der Initiative arbeiteten die Räte einen Verfassungsartikel aus, der vorsah, dass für Verweigerer aus religiösen oder ethischen Gründen ein gleichwertiger ziviler Ersatzdienst vorzusehen sei. In der Volksabstimmung wurde der Vorschlag von linker und rechter Seite bekämpft, nur die CVP setzte sich für ihn ein. Schliesslich wurde er im Dezember 1977 mit 62,4 % der Stimmen abgelehnt.

Bereits vor der Abstimmung zur Münchensteiner-Initiative entstand aus pazifistischen Kreisen ein Komitee, das Unterschriften für eine Volksinitiative „für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des (1,5fachen) Tatbeweises“ sammeln wollte. Das Komitee konnte eine eigentliche Bewegung aufbauen, es motivierte zahlreiche Jugendliche zu politischer Aktivität, viele weigerten sich gar den Militärdienst zu leisten und gingen lieber ins Gefängnis. Ohne Unterstützung von aussenstehenden Organisationen gelang es 1979 die Initiative mit über 113'000 Unterschriften einzureichen. Diesmal waren aber alle Räte gegen die Initiative, es wurde argumentiert, dass das nur eine verkappte Armeeabschaffungsinitiative sei. Im Februar 1984 wurde die Tatbeweis-Initiative mit 63,8 Prozent abgelehnt.

Es brauchte dann auch tatsächlich erst die Armeeabschaffungsinitiative der GSoA, damit ein Schritt Richtung Zivildienst endlich möglich war. Sie war sozusagen ein heilsames Gewitter in einer verfahrenen Sache. Einen Tag nach dem überraschend guten Abschneiden der GSoA Initiative, am 27. November 1989, reichte SP-Nationalrat Helmut Hubacher einen Vorstoss im Rat ein, der eine Verfassungsänderung zur Einführung des Zivildienstes verlangte und die zum Anstoss für den heutige Verfassungsgrundlage für den Zivildienst wurde. Am 17. Mai 1992 stimmten fast 1,5 Millionen Stimmbürgerinnen und – bürger (82,5 %) für den Grundsatz „Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.“

Daraufhin konnte endlich ein Zivildienstgesetz ausgearbeitet werden. Hier ging aber das Seilziehen erst richtig los: Sollte es Tatbeweismodell sein, sollten mit einer Gewissensprüfung nur ethische begründende Gesuchsteller zum Zivildienst zugelassen werden, sollte der Zivildienst 1,2 oder 1,4 Mal länger als der Militärdienst sein? Schliesslich wurde ein Kompromiss gefunden, aber eher in Richtung restriktiver Hürden: Lange Dauer, aber immerhin die Zulassung aller Gewissensgründe. Am 1. Oktober 1996 wurde das Gesetz in Kraft gesetzt. Es war zwar nicht in allen Punkten befriedigend für die Initianten des Zivildienstes, insbesondere weil sich alle Gesuchsteller einer Anhörung und umfassenden Prüfung ihres Gesuchs unterziehen mussten. Aber ein erster Schritt war gemacht.

In den ersten zwölf Monaten wurden gegen 2200 Gesuche eingereicht. Heute sind es deutlich weniger, da die Armee inzwischen bereits bei der Rekrutierung stark selektiert, so dass für den Militärdienst unmotivierte frühzeitig ausgemustert werden und damit auch kein Zivildienstgesuch mehr einreichen müssen, um dem Militärdienst zu entgehen. Kontinuierlich nach oben haben sich die Anerkennungsquoten für die Gesuchsteller entwickelt, über 90% werden zugelassen. Wer sich einigermassen auf die Anhörung vorbereitet, kommt durch. Damit wäre es eigentlich nur logisch in einem nächsten Schritt auf die Anhörungen zu verzichten. Ernsthafte Diskussionen sind dazu in Bern im Gange.

Ruedi Winet, Jg. 1962, wohnt in Sargans,

1980 erste Berührungen mit Tatbeweisinitiative, bald darauf die Rekrutenschule verweigert und zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt. Darauf Berufsverbot als Psychiatriepfleger. 1986 bis 2005 Leiter der Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst in Zürich. Seit 2006 Jurist bei einer Vormundschaftsbehörde.

 

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